AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen zierart – Textildruck-Rostock – An der Jägerbäk 1 – 18069 Rostock (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber. Mit der Auftragserteilung werden diese Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei teilweiser Ungültigkeit dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile unberührt. Jedermann erhält auf Wunsch ein schriftliches Exemplar. Die in der Internet-Präsenz www.textildruck-rostock.de zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich der Vorlagenbeschaffenheit sowie das Impressum der Internetpräsenz sind ausdrücklich Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen.
2. Widerrufsrecht
Alle Arbeiten im Kundenauftrag werden nach Kundenspezifikation ausgeführt und sind daher vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312d Abs. 4 BGB). Deshalb kann das gesetzliche Widerrufsrecht nicht auf von zierart – Textildruck-Rostock angefertigte und gelieferte Waren angewandt werden.
3. Preise
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige aktuelle Preisliste von zierart – Textildruck-Rostock, welche dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt wird. zierart – Textildruck-Rostock behält sich insbesondere bei Grossaufträgen und Neukunden vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
Angebote sind bezüglich der Preise, Menge und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich. Die Preise können der aktuellen Preisliste entnommen werden. Individuell gewünschte oder aus technischen Gründen erforderliche und unvorhergesehene Zusatzarbeiten können Einfluss auf den Angebotspreis haben. Für Servicearbeiten im Stundenlohn wird die berechnete Zeit im Voraus vereinbart.
Eine Gewährung von Rabatten und Sonderkonditionen behält sich zierart – Textildruck-Rostock ausdrücklich vor. Bei Auftragserteilung per Email bedürfen diese in jedem Falle der schriftlichen (E-Mail-) Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4. Auftragsannahme
Bei Aufträgen per Email empfiehlt zierart – Textildruck-Rostock eine telefonische oder schriftliche Auftragsbestätigung anzufordern.
Der Auftragnehmer setzt zwingend voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Reproduktionsrechte (Copyright, Urheberrecht) ist. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet in jedem Fall der Auftraggeber. zierart – Textildruck-Rostock behält sich jederzeit vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere auch für Aufträge mit pornographischen, illegalen, nationalsozialistischen, rassistischen und moralisch bedenklichen Inhalten. Bei Auftragserteilung Online bzw. per Email bestätigt der Auftraggeber seine Volljährigkeit.
5. Richtigkeit der Rechnung
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu überprüfen und innerhalb von 3 Tagen zu beanstanden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren und Druckerzeugnisse Eigentum von zierart – Textildruck-Rostock.
zierart – Textildruck-Rostock ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers die Ausführung weiterer Aufträge, unabhängig von evtl. bereits erfolgten Auftragsbestätigungen, abzulehnen. Gleichsam ist zierart – Textildruck-Rostock in solchen Fällen berechtigt, bereits gelieferte Waren und Druckerzeugnisse zurück zu nehmen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies entbindet den Auftraggeber weder von der Zahlungspflicht, noch von der Abnahmepflicht nach erfolgter Zahlung.
7. Bezahlung
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Schecks gelten erst nach Einlösung und Gutschrift als Zahlung. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform.
8. Lieferung
Termine bezeichnen ausdrücklich die voraussichtliche Fertigstellung und sind keine Festtermine. Für aufgetretene Terminverzögerungen haftet zierart – Textildruck-Rostock nicht. Bei Versand geht mit Absendung der Lieferung das Terminrisiko auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt per UPS zu deren jeweils gültigen Bedingungen.
9. Reklamationen
Reklamationen bezüglich der Menge und Beschaffenheit der von zierart – Textildruck-rostock gelieferten Waren und Druckerzeugnisse sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen bzw. nach Erhalt der Waren vorzubringen. Wurden die Mängel nachweislich durch zierart – Textildruck-rostock verursacht, ist die Ware unverzüglich an zierart – Textildruck-Rostock zurück zu senden bzw. zurück zu geben. zierart – Textildruck-Rostock hat ausdrücklich die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Nachproduktion. Bei berechtigten Reklamationen werden die dem Auftraggeber / Kunden entstandenen Kosten der Rücklieferung erstattet bzw. verrechnet. Wurde die Ware oder Dienstleitung für einen festen Termin bestellt, so wird eine Reklamation nur bearbeitet, wenn diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor diesem Termin erfolgt ist. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Bei Reklamation besteht nur dann ein Reklamationsanspruch, wenn der Mangel nachweislich durch einen Maschinenfehler entstanden ist.
10. Leistungsänderungen
zierart – Textildruck-Rostock behält es sich vor, aus technischen Gründen geringfügige Veränderungen an Produktionsabläufen und bei der Wahl Materialen vorzunehmen. Sofern dadurch der Vertragsgegenstand in Art und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt wird, bedarf dies nicht der Genehmigungspflicht des Auftraggebers.
11 Datenverlust
zierart – Textildruck-rostock haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die bei elektronischer Datenübertragung, sowie bei der Speicherung und / oder Lagerung von Daten, Datenträgern und Originalvorlagen, insbesondere bei längerer Lagerung, auftreten. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er eigene Sicherungen / Sicherungskopien anfertigt und selbst aufbewahrt. Sollte es durch grobes Verschulden der zierart – Textildruck-Rostock dennoch zu Verlust, Beschädigung oder fehlerhafte Verarbeitung kommen, haftet zierart – Textildruck-Rostock nur bis zur Höhe des Materialwertes. Erstellungs- oder Bearbeitungskosten sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Datenschutz
zierart – Textildruck-rostock und seine Mitarbeiter garantieren die Einhaltung des Datenschutzgesetzes. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte vertrauliche Daten / Informationen jeglicher Art werden nur für eigene Zwecke wie Auftragserledigung, Kundenstammpflege und eigene Statistiken verwendet. Sie werden weder an Dritte weiter gegeben, noch für Dritte einsichtig gemacht. Die Sicherheit dieser Daten bei Speicherung auf Online-Medien, wie z. B. Email-Server oder Online-Datenbanken, ist aufgrund der offenen Struktur des Internets von dieser Sicherheitsgarantie ausdrücklich ausgenommen. Widerrechtliches Eindringen, ebenso wie der Versuch dessen, in Online-Datenbanken, Logdateien oder Skriptbereiche oder Programme des zierart – Textildruck-Rostock werden strafrechtlich verfolgt. zierart – Textildruck-rostock weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Aufrufe von Seiten der Webpräsenz von zierart – Textildruck-Rostock anhand der IP-Adresse in Logdateien mit dem Zeitpunkt des Aufrufs gespeichert werden.
13. Internet-Angebot
zierart – Textildruck-Rostock erstellt seine Internet-Angebote nach bestem Wissen und Gewissen. Alle Seiten und Scripte sind in diesem Sinne programmiert und die bereit gestellten Downloads auf Virenfreiheit geprüft. Dennoch berechtigen auftretende Fehler und etwaige Folgeschäden nicht zu Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Das Impressum dieser Internetpräsenz ist ausdrücklich Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rostock.
Widerrufsrecht
§ 312g BGB – Zusatz zu “2. Widerrufsrecht” unserer AGB
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
7. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
8. Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
10. Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
11. Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
12. Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
13. notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.
Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
(3) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufsrecht nach § 355 zusteht, und nicht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits nach § 305 Absatz 1 bis 6 des Kapitalanlagegesetzbuchs ein Widerrufsrecht zusteht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 (BGBl. I S. 3642) m.W.v. 13.06.2014.